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Energieausweise
Ein Energieausweis gibt zum einen Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes und stellt diesen zum anderen in Relation zu einem Referenzgebäude mit besonderen energetischen Eigenschaften. Hierzu wird auf Basis des Endenergiebedarfs (Verbrauch oder berechneter Bedarf) und des verwendeten Endenergieträgers (Heizöl, Gas, Holz, Pellets, etc.) neben dem Endenergieverbrauch auch der Primärenergieverbrauch berechnet. Dieser wird mit einem gleichartigen Referenzgebäude, dessen Verbrauch sich an ganz bestimmten gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Normbedingungen und bauphysikalischen und anlagentechnischen Eigenschaften errechnet, in Relation gesetzt. Umso besser der tatsächliche Verbrauch des Gebäudes ist, umso weiter verschiebt sich die Markierung des zertifizierten Gebäudes nach links ins Grüne. Ist das zertifizierte Gebäude schlechter als das Referenzgebäude, umso weiter verschiebt sich diese Markierung nach rechts ins Rote.
Grundsätzlich ist ein Energieausweis 10 Jahre lang gültig. Das Referenzgebäude hat sich in der Vergangenheit mit jeder neuen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des heute gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aber stets angepasst. Damit setzt der Gesetzgeber mit jeder neuen Fassung des GEG neue energetische Maßstäbe.
Wofür wird ein Energieausweis benötigt?
Für Private ist der Energieausweis in erster Linie bei dem Kauf oder der Miete einer Immobilie interessant. Durch die Auskunft über den Energieverbrauch können die zukünftigen Verbrauchskosten abgeschätzt werden. Während sich dem zukünftigen Mieter oder Käufer einer Immobilie die energetischen Eigenschaften des Gebäudes nicht automatisch erschließen, kann der Verbrauch sehr unkompliziert aus dem Energieausweis abgelesen werden. Gebäude, die besonders viel Energie im Unterhalt benötigen sind leicht durch die entsprechend farbliche Kennzeichnung zu erkennen. Aus dem angegebenem Verbrauch bzw. dem berechneten Bedarf (mit der Angabe in kWh/m² pro Jahr) lässt sich dann auch relativ einfach der zu erwartende zukünftige Energieverbrauch abschätzen. Ohne den Energieausweis wäre dies nicht möglich.
Es wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
- Verbrauchsorientierte Energieausweise
- Bedarfsorientierte Energieausweise
Verbrauchsorientierte Energieausweise:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis bezieht sich auf den Verbrauch der letzten Jahre. Er kann demnach nur für bestehende Gebäude ausgestellt werden. Der im verbrauchsorientierten Energieausweis ermittelte Wert ist jedoch nutzerabhängig, da der Verbrauch der letzten Jahre auch immer auf dem Heizverhalten des Nutzers basiert. Die Interpretation ist deshalb mit vielen Unsicherheiten behaftet.
Bedarfsorientierte Energieausweise:
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis auf der konkreten Ermittung des Energiebedarfs unter Berücksichtigung der Bauphysik unter Normbedingungen. Er gibt an, wie viel Energie im untersuchten Gebäude benötigt wird, um ganzjährig bestimmte Normkonditionen zu erreichen (z.B. ganzjährig mindestens 20°C Wohnraumtemperatur zu erreichen). Damit ist der Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzer mit anderen Gebäuden vergleichbar. Der tatsächliche Verbrauch wird jedoch in Abhängigkeit zum Nutzerverhalten vom ausgewiesenen Wert abweichen. Dennoch ist der bedarfsorientiert ermittelte Energiebedarf im Energieausweis aussagekräftiger als im verbrauchsorientierten Energieausweis, da hier z.B. das Nutzerverhalten des Vorbesitzers keine Rolle spielt. Der Energiebedarf muss im Bedarfsausweis etwas aufwendiger ermittelt werden, weil alle bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes ermittelt und berücksichtigt werden müssen. Für Mieter und Käufer von Immobilien stellt der bedarfsorientierte Energieausweis die größere Sicherheit dar.
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Muster eines Energieausweises
Der Energieausweis ist ein Zertifikat, das von einem laut GEG zur Ausstellung Berechtigten ausgestellt wird. Das Bundes-Wirtschaftsministerium schreibt vor, wie ein Energieausweis aufzustellen ist. Der grundsätzliche Aufbau ist dabei immer gleich. Unten sehen Sie ein Beispiel:
Auf das Bild klicken, um zum Muster zu gelangen
(Quelle: BMWI)